Rechtsanwältin Christine Frey ist Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin und unterliegt in ihrer Berufsausübung als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und - für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs - der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).

Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind bei der Berufsrechtsanwaltskammer hier abrufbar.

Zuständige Behörde ist:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin

Berufshaftpflichtversicherung:

HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1, 30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Hinweis: Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.