Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDer erste Wintereinbruch führt jedes Jahr zu Chaos und Unfällen auf den Straßen. Nicht umsonst müssen Autofahrer deshalb rechtzeitig ihr Fahrzeug wintersicher machen. Wichtigster Bestandteil sind die Winterreifen. Denn wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig. Wer erwischt wird, dem winken eine Geldbuße und sogar ein Punkt in Flensburg. Passiert ein Unfall im Winter wegen fehlender Winterreifen, trägt man die Schuld und bleibt man auf dem Schaden sitzen. Die Kaskoversicherung muss dann nämlich nicht zahlen. Neben den Winterreifen gilt es auch, das Augenmerkt auf die Scheiben zu richten: Die Front- und Heckscheibe sollten eisfrei sein – ansonsten handelt man ebenfalls grob fahrlässig und muss im Falle eines Unfalls die Kosten tragen. Also lieber kratzen als zahlen!

Aber auch wer vorsichtig fährt und sein Auto mit Winterreifen versehen und wintersicher gemacht hat, kann bei Blitzeis oder Schneegestöber schnell in einen Unfall verwickelt werden. Und selbst wer nicht Schuld am Unfall trägt, der bleibt oft auf einem Teil der Kosten sitzen! Schwierig wird es zum Beispiel, wenn ein rutschendes Auto auffährt und man selbst dadurch in den Vordermann geschoben wird. Was auf den ersten Blick eindeutig wirkt, wird zum Problem, wenn der Hintermann die Sache abstreitet. Wenn er beispielsweise behauptet, nicht er habe das vordere Auto in das nächste geschoben, sondern dieses sei vor dem Aufprall bereits in dessen Vordermann gerutscht. Schnell steht Aussage gegen Aussage und die Schuld-Frage ist plötzlich unklar.

birne artikel  Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Aus juristischer Sicht gilt in solchen Fällen der so genannte Anscheinsbeweis. Das heißt, wer auffährt, trägt die Schuld, weil er zu schnell war, unvorsichtig oder einfach zu dicht aufgefahren ist. Diesen Anscheinsbeweis zu widerlegen, ist Aufgabe eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht.


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