Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerSeit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Punkte-System. Künftig verlieren Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis dann schon bei 8 Punkten – und nicht wie bisher bei 18. Allerdings gibt es von nun an für einige Verstöße keine Punkte mehr, die früher den einen oder anderen Punkt gekostet haben, zum Beispiel die mit bis zu 5 Punkten geahndete Beleidigung! Alles, was die Verkehrssicherheit gefährdet, wird aber weiterhin mit Punkten bestraft, zum Beispiel das Benutzen des Handys und Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25 km/h innerorts, was sich künftig also gewichtiger auf den Gesamtpunktestand auswirken wird.

Wirklich schockierend ist allerdings meine Feststellung aus der täglichen Praxis, dass die Bußgeldbehörden zahlreiche Verfahren merklich hinausgezögert haben, um die neue Punktebewertung anwenden zu können! Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist dieses Verhalten äußerst kritisch zu beurteilen. Doch wozu diese Hinhaltetaktik seitens der Behörden? Meine Vermutung: Durch das strengere Punktesystem werden künftig mehr Führerscheine purzeln. Denn auch der Punkteabbau hat sich verändert: Im neuen System kann nur noch einmalig innerhalb von fünf Jahren ein einziger Punkt abgebaut werden – und dies gilt nur für diejenigen, die maximal 5 Punkte haben!

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Es ist ab sofort wichtiger denn je, auf Bußgeldbescheide zu reagieren! Erfahrungsgemäß sind 25 % aller Bußgeldbescheide zu Unrecht ergangen und eine erschreckende Zahl der Bescheide sind fehlerhaft, weil Messungen nicht richtig durchgeführt wurden. Vermeiden Sie zusätzliche Punkte und lassen Sie sich unbedingt von einem spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um bei einem aktuellen Verstoß keine neuen Punkte zu bekommen!

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