Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerGerry M. bemerkte an einer Kreuzung, dass er auf der falschen Spur war. Deshalb wechselte er an der roten Ampel von der äußersten rechten Abbiegespur über eine Fahrbahn zur Linksabbiegerspur. Er rangierte sich in die Lücke vor einen Lkw, ohne Sichtkontakt mit dem Fahrer aufzunehmen. Das Heck seines Mazda MX-5 ragte dabei in die mittlere Spur. Als der Lkw-Fahrer anfuhr, kollidierten die beiden und ein Schaden von rund 2.500 Euro entstand. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Das Gericht entschied, dass Gerry ganze 70 % des Schadens tragen muss, weil er den Unfall durch den Spurwechsel verursacht hat. Er fuhr in die Lücke vor den Lkw, obwohl er nicht sicher darauf vertrauen konnte, dass dieser ihn auch sieht, argumentierte der Richter. Offenkundig war nicht genug Platz vorhanden, um den Fahrstreifenwechsel vollständig zu vollziehen. Dem Lkw-Fahrer legte der Richter zur Last, dass er sich beim Anfahren nicht vergewissert hat, dass die Bahn vor ihm frei war. Auch wenn der Lkw-Fahrer behauptet, dass sich Gerrys Auto im toten Winkel befunden hat, hätte er die Lücke vor ihm durch seinen zusätzlichen Spiegel einsehen können. Da er aber nicht geschaut hat, trägt er ein Mitverschulden von 30 %.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wer an einer roten Ampel von einer Spur auf eine andere wechselt, darf die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden! Man muss sich mit den anderen Fahrern verständigen und sicher sein, dass man gesehen und verstanden wurde. Kollidieren die Fahrzeuge beim Anfahren, muss der Spurwechsler den höheren Schadensanteil tragen, wobei den anderen Fahrer meist eine Mitschuld trifft. Fragen Sie bei einer Kollision am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht um Rat. Er kann die Situation gut einschätzen und Sie bestmöglich verteidigen.


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