Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerBei einem Verkehrsunfall sind viele Geschädigte zunächst geschockt und oft auch mit der Situation überfordert. Über eine routinierte Hilfe der Polizei ist man dann natürlich dankbar.

Doch oft raten die Beamten, sich an den „Zentralruf der Autoversicherer“ zu wenden. Dessen Telefonnummer ist manchmal sogar auf den Unfallprotokollen vermerkt oder die Polizisten verteilen gleich die Personenaustauschkarten des Zentralrufs. „Hier erhalten Sie alle erforderlichen Informationen zur Haftpflichtversicherung der Gegenseite“, lautet regelmäßig der gut gemeinte Rat. Aber das ist nur die halbe Wahrheit! Tatsächlich wird der Geschädigte direkt an einen Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung weitergeleitet. Dort beginnt dann ein recht einseitiges „Schadensmanagement“: Der Deutsche Anwaltverein berichtet anlässlich des Verkehrsgerichtstages jüngst über Fälle, in denen der Zentralruf gezielt aufforderte, weder Anwalt noch Sachverständigen einzuschalten. Durch den Verzicht auf einen freien Sachverständigen und einen Rechtsanwalt wollen Versicherer den Schaden klein halten – natürlich zu Lasten des Geschädigten – klärt auch das ZDF in Frontal21 auf. Im dort geschilderten Fall lag der Unterschied zwischen dem Gutachter der Versicherung und dem durch einen Anwalt sowie freien Sachverständigen ermittelten Schaden bei satten 130 %!

Ohne Anwalt bleibt auch Schadenersatz wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder angemessenes Schmerzensgeld auf der Strecke. Daher gilt im Falle eines Unfalls ein Gespräch mit dem Zentralruf der Autoversicherer tunlichst zu vermeiden und stattdessen sofort einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten.

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