Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerAuch wenn der Führerschein wegen Trunkenheit von der Polizei weggenommen wurde, gibt es noch Hoffnung, dass das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entzieht.

Das Landgericht Erfurt hat jetzt eine für den Alkoholsünder günstige Entscheidung getroffen: Wer zum Gerichtstermin schwarz auf weiß belegen kann, dass er nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, bekommt den Führerschein zurück. Ausschlaggebend war für die Richter, dass der Verurteilte eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intervention bei der DEKRA, bestehend aus Einzelgesprächen, vorgelegt hatte. Ziel jener Maßnahme war gewesen, die Voraussetzungen für ein verkehrsgerechtes Verhalten so zu verbessern, dass die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Trunkenheitsdelikts vermindert wurde.

Wer den Führerschein schnell zurückbekommen will, muss also Geld in die Hand nehmen und selber aktiv werden: Grundsätzlich gilt nämlich für das Gericht: Wer mit Alkohol erwischt worden ist, ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet. Diesen Vorbehalt gegen jeden Kraftfahrer, der wegen Alkohol vor dem Richterpult steht, muss der Strafverteidiger durch gute Vorbereitung der Gerichtsverhandlung entkräften. Zum einen muss er die rechtlichen Möglichkeiten kennen, die den Führerschein retten können. Zum anderen muss er dem Mandanten die Möglichkeit erläutern, dass er sich auch im laufenden Strafverfahren freiwillig einer medizinisch-psychologischen Begutachtung stellen kann. Ist diese nämlich erfolgreich, kann bereits im Gerichtstermin beantragt werden, dass keine Führerscheinsperre ausgesprochen wird. Im Idealfall erhält der Angeklagte schon im Gerichtstermin den Führerschein zurück.

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