Es gibt bestimmte Vergehen im Verkehrsrecht, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Wer den Straßenverkehr gefährdet, weil er beispielsweise absichtlich volltrunken ins Auto steigt oder wer einen Unfallort verlässt, an dem Menschen schwer verletzt Hilfe benötigen, muss mit einer Regelentziehung rechnen. Die Regelentziehung sieht eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren vor. Wer von so einer Regelentziehung betroffen  ist, muss nicht nur sehr lange auf seinen Führerschein verzichten, sondern muss die Fahrerlaubnis anschließend auch ganz neu beantragen! Ein großer Aufwand mit weitreichenden Folgen. Schließlich winkt zur Neuerteilung die gefürchtete MPU!
Tatsächlich kann eine Regelentziehung manchmal aber auch vermieden werden. Hier kommt es ganz auf die Strategie der Verteidigung und die langjährige Erfahrung des Anwalts an, wie ein aktueller Fall vor dem Landgericht Kaiserslautern eindrucksvoll beweist. Dort drohte einem Autofahrer wegen vorsätzlicher Trunkenheit mit 1,75 Promille die Regelentziehung. Allerdings - so die Argumente der Verteidigung - war die Fahrstrecke sehr kurz, außerdem hatte er Mann angehalten, als er von weitem ein entgegenkommendes Fahrzeug gesehen hatte, um dieses nicht zu gefährden. Vor Gericht konnte glaubhaft seine Alkoholabstinenz versichert werden, zudem hatte der Betroffene zwischenzeitlich an einer Nachschulung teilgenommen. Das Gericht gab sich in diesem Fall mit einer Geldstrafe zufrieden.

Mein Tipp: Fälle, bei denen es um den Entzug des Führerscheins geht, gehören in die Hände eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts. Denn jeder Fall ist anders und jede Strafe wird individuell verhängt. Vertrauen Sie im Ernstfall daher nur einem Anwalt mit entsprechender Erfahrung!

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