Wem ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, der sollte grundsätzliche einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht um Überprüfung bitten, bevor die Strafe widerstandlos akzeptiert oder weitere Schritte unternommen werden. Bei Blitzaktionen, vor allem dann, wenn private Firmen Messungen im Auftrag der Städte und Gemeinden durchführen, ist die Fehlerhäufigkeit groß. Es kommt zu Verwechslungen, Mess- und Bedienungsfehlern. Aber auch die Behörden selbst machen Fehler! Stimmt zum Beispiel die Ausfertigung eines Bußgeldbescheids in wesentlichen Punkten nicht mit der Verfügung des Sachbearbeiters überein, dann ist die Zustellung unwirksam. Mit der Folge, dass die Verjährungsfrist weiterläuft und das Fahrverbot schnell verjährt!

In einem Fall vor dem Amtsgericht Grimma hatte eine Sachbearbeiterin verfügt, dass ein Bußgeldbescheid mit Geldbuße erlassen werden soll. Ein Fahrverbot war ihrer handschriftlich unterzeichneten Verfügung nicht angeordnet. Der später ausgedruckte Bußgeldbescheid enthielt dagegen ein einmonatiges Fahrverbot! Der Betroffene hat sich dagegen gewehrt und bekam Recht: Durch den Erlass des Bußgeldbescheids und seine Zustellung wurde die Verjährung nicht unterbrochen. Denn die Zustellung ist unwirksam, wenn der Inhalt der Verfügung eines Sachbearbeiters mit dem Inhalt des zugehenden Bußgeldbescheids in so wesentlichen Punkten wie der zu verhängenden Strafe nicht übereinstimmt!

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Dieser Fall zeigt einmal mehr eindrücklich, wie wichtig die individuelle – und vor allem fachanwaltliche – Überprüfung von Bußgeldbescheiden ist: Immer wieder schleichen sich Fehler ein, die den Führerschein kosten können! Zögern Sie daher nicht und mailen Sie gleich ein Handyfoto des Bußgeldbescheids an mich: blitzerpost@verkehrsrecht-24.com

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