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Bußgeldbescheid nur bei ordnungsgemäßer Zustellung wirksam
Bußgeldbescheid nur bei ordnungsgemäßer Zustellung wirksam
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Veröffentlicht: 21. Januar 2009
Ein Bußgeldbescheid nach einem Verkehrsvergehen kann nur wirksam werden, wenn er dem Betroffenen ordnungsgemäß zugestellt worden ist
(OLG Koblenz)
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