Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 61 km/h ist kein Fahrverbot anzuordnen, wenn der Betroffene eine anerkannte verkehrspsychologische Intensivberatung in Anspruch genommen hat. Der Kursus der Nord-Kurs-GmbH erfüllt diese Voraussetzungen. Das Amtsgericht Bad Segeberg ist das erste Gericht, das eine solche Maßnahme zu Vermeidung eines Fahrverbotes bei Bußgeldern zulässt (8 Owi 361/04). Zum Kursangebot siehe www.nord-kurs.de.