Verkehrsüberwachungen müssen sein, denn Verkehrskontrollen tragen zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Ärgerlich ist nur, dass die Kontrolldichte heute so zugenommen hat, dass gerade Berufskraftfahrer – selbst bei besonders besonnener Fahrweise – kaum um Punkte herumkommen. Daher sollten Sie um jeden Punkt kämpfen. Ich nenne das „Punktemanagement“, denn Berufskraftfahrer können sich ein hohes Punktekonto und Fahrverbote nicht leisten. Wer vor dem Hintergrund der Verfahrenskosten keine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließt, geht leichtfertig mit seinem Job um.

Deshalb der Rat vom Fachanwalt:

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist für den Berufskraftfahrer fast so wichtig wie für den Gerüstbauer die Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherungen fangen Sie weich auf, wenn Sie ins Wanken kommen.

Bußgeld flattert ins Haus

Sie kennen die Situation: Sie sind zu schnell gefahren, vielleicht kann man Ihnen die Geschwindigkeitsüberschreitung sogar durch ein Foto nachweisen. Der Verstoß erweist sich als vermeintlich „überzeugend“. Ihre Vermutung wird durch den Anwalt „an der Ecke“ bestätigt. Er hat die Ermittlungsakte beigezogen, dort ist „alles in Ordnung“, sprich der Eichschein des Gerätes liegt vor, die Messbeamten können ihre Schulungsnachweise belegen, die Messstelle ist vorbildlich vermessen worden. Schließlich weist der Richter in einem „Blauen Brief“ schon vorsorglich darauf hin, dass es beim Bußgeld bleibt, man sich also den Weg zum Gericht sparen kann. Die Akte kann eigentlich geschlossen werden, denn auch der freundliche „Kiezanwalt“ legt Ihnen die Rücknahme Ihres Einspruches nahe, um das Bußgeldverfahren einzustellen und damit Kosten und Ärger zu sparen.

Eile mit Weile

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, dass die Flinte oft zu früh ins Korn geworfen wird. Viele Kollegen beschäftigen sich zu wenig mit den sog. Richtlinien der Bundesländer für die Geschwindigkeitsüberwachung. Hierbe handelt es sich um interne Dienstanweisungen, wie Geschwindigkeitsmessungen im Einzelnen durchgeführt werden müssen. So ist beispielsweise festgelegt, in welcher Entfernung zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt werden darf. Besondere Bedeutung hat die Richtlinie, wenn der Betroffene im Bereich des die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Schildes oder am Ortseingang wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden ist. Zwar führt die Nichtbeachtung der Richtlinie nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der Messung. Dennoch können die Rechtsfolgen bei einem Bußgeldverfahren für den Kraftfahrer gemildert werden. So hat der Verteidiger eine gute Argumentationsgrundlage für das Absehen vom Fahrverbot oder für die Herabsetzung der Geldbuße, vielleicht sogar unter die Punktegrenze.

Der Fachanwalt muss vortragen 

Ihr Fachanwalt muss als Verteidiger die von ihm festgestellten (oder bloß behaupteten) Umstände im Bußgeldverfahren beim Amtsgericht vortragen, um so die Annahme des Ausnahmefalls zu begründen. Hierbei ist Ihre Unterstützung wichtig. Denn Sie müssen Ihrem Fachanwalt besondere Umstände rund um die Messung der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung mitteilen. Ist z. B. das Schild schwer erkennbar gewesen, ist das ein wichtiger Hinweis für den Verkehrsanwalt.

Gut zu wissen: Bei Geschwindigkeitsmessungen unmittelbar nach dem Ortseingangsschild kommt die Verhängung eines Fahrverbotes nach der Rechtssprechung des OLG Brandenburg in der Regel nicht in Betracht.

Beweisantrag wirkt manchmal Wunder

Erfahrungsgemäß hassen Richter Beweisanträge. Denn diese streuen Sand ins Getriebe des Gerichtes. Kürzlich hatte ich den Beweisantrag gestellt, dass eine durchgeführte Geschwindigkeitsüberwachung nicht den aufgestellten Richtlinien entsprochen hatte und bat um Beiziehung der Akten bzw. Richtlinien durch das Gericht. Da dem Gericht die Richtlinie selber im konkreten Fall nicht bekannt war, scheute es den Aufwand einer weiteren Verhandlung und stellte das Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein. 

Ein bisschen Glück spielt auch mit

Auch das beste anwaltliches Know-how braucht manchmal auch eine Portion Glück. Bußgeldverfahren kommen nämlich gelegentlich durch Zufälle zur Einstellung. In einem kniffligen Bußgeldverfahren erschienen die geladenen Polizeibeamten drei Mal nicht zum Termin. Daraufhin stellte der entnervte Richter das Verfahren ein. Bei Bußgeldern im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist die Einstellungswahrscheinlichkeit sogar besonders hoch, denn das Ausbleiben von Zeugen gehört fast schon zur Tagesordnung.