Es kann jedem passieren: Ein unachtsamer Moment und es blitzt! Ein paar Wochen später landet dann ein Anhörungsbogen im Briefkasten, der den Verkehrsverstoß erläutert. In der Regel befindet sich auf dem Anhörungsbogen ein Foto des Fahrers und des Autos. Zudem listet der Anhörungsbogen die Folgen des Verkehrsverstoßes auf: Geldbuße, Fahrverbot, Punkte in Flensburg. Zum Glück reagieren Betroffene heutzutage nicht mehr verängstigt auf solche eine Botschaft, sondern wissen bereits aufgrund von Google und den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter, dass man nicht kleinlaut beigeben muss! Denn: Tatsächlich empfiehlt es sich, einen Anhörungsbogen nicht
 voreilig auszufüllen und stattdessen vom Schweigerecht Gebrauch zu machen!

Leider kann man nämlich beim Ausfüllen eines Anhörungsbogens wenig richtig, aber vieles falsch machen. Solche Anfragen des Staates – also von Polizei und Ordnungsbehörden – suggerieren zwar gerne, dass man als Betroffener zum Vorwurf Stellung nehmen muss. Doch das ist falsch. Auch der Hinweis, dass man keine weitere Gelegenheit bekommen würde, sich zu äußern, stimmt so nicht. Der Betroffene kann sich nämlich auch nach Fristablauf noch äußern - selbst dann, wenn er auf den Anhörungsbogen gar nicht reagiert hat und bereits ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Ein Anhörungsbogen dient einzig und alleine dazu, ein Schuldeingeständnis auf einfachstem und schnellstem Weg zu bekommen.


 Mein Tipp: Sie können getrost auf das Ausfüllen eines Anhörungsbogen verzichten, wenn Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben. In meiner Kanzlei werden Anhörungsbögen grundsätzlich nicht ausgefüllt, sondern durch ein anwaltliches Schreiben ersetzt – mit genau den Informationen, die die Behörde aus Mandantensicht zu interessieren hat.
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