Wer ein anderes Auto streift und weiterfährt, der begeht eine strafbare Unfallflucht. Dabei entscheidet die Schadenshöhe über das Schicksal der Fahrerlaubnis. Es kommt nämlich darauf an, ob ein „bedeutender“ Schaden entstanden ist. Unter dem Begriff „Schaden“ kann man alles Mögliche verstehen. Also nicht nur den Schaden, der tatsächlich an einem anderen Fahrzeug entstanden ist, sondern auch Schäden an Straßenschildern, Kosten für An- und Abmeldung oder Mietfahrzeuge. Außerdem stellt sich die Frage, wann ein Schaden „bedeutend“ ist? Derzeit sehen die Gerichte eine Schadenshöhe ab 1.400 Euro als bedeutend an – und diese Summe kommt schnell zustande!

Wenn es um den Führerschein geht, kann ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht den Führerschein retten! Denn bei der Berechnung der Schadenshöhe dürfen nur die tatsächlichen Schadenspositionen berücksichtigt werden. Der tatsächlich entstandene Schaden kann oft geringer sein als der im Kostenvoranschlag der Werkstatt ausgewiesene Betrag! Außerdem wird der Anwalt strategisch sämtliche Rechnungen auf Kosten durchforsten, die gar nichts mit dem konkreten Schaden zu tun haben, wie An- und Abmeldekosten. Solche Positionen werden gerne zu Unrecht mit hineingerechnet! Ein Anwalt denkt darüber hinaus auch an die Mehrwertsteuer im Kostenvoranschlag: Für die Schadenshöhe zählt nämlich alleine der Nettobetrag, da die Mehrwertsteuer nur erstattet werden muss, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird!


 Mein Tipp: Die betragsmäßige Grenze von 1.400 Euro ist nirgends gesetzlich vorgeschrieben, sondern lediglich ein Richtwert in der Rechtsprechung. Hier kann ein erfahrener Anwalt ansetzen, Stellschrauben finden und die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern.

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