Jens T. wurde eine beachtliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Die Messung wurde mit einem Blitzgerät namens ESO ES 3.0 durchgeführt. Da Jens T. Zweifel daran hatte, derart zu schnell unterwegs gewesen zu sein, wandte er sich sofort an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Anwalt nahm sofort Einsicht in die Akte und beantragte die Übermittlung verschiedener Messdaten. Er hatte den Verdacht, dass Fehler bei der Messung unterlaufen waren. Denn Fehlerquellen beim ESO ES 3.0 gibt es zuhauf. Wenn der Sensorkopf des Geräts nicht völlig korrekt justiert wurde und nur um 3 Grad geneigt ist, führt das in über 30 % der Messungen zu Fehlern!

Ist dann auch noch die Dokumentation der Justierung unvollständig, fehlen also zum Beispiel Testfotos, wurde eine veraltete Software benutzt oder wurden die durchführenden Beamten nicht richtig geschult, kann sehr erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden! Allerdings stellte sich die Verwaltungsbehörde im Fall von Jens T. quer und gab die angeforderten Daten nur teilweise heraus. Damit gab sich der Verkehrsrechtsanwalt aber keineswegs zufrieden! Er ließ sich eine solche „Abfertigung“ seitens der Behörde nicht gefallen und blieb hartnäckig. Zu Recht und zum Vorteil für seinen Mandanten Jens T.! Das Amtsgericht Landstuhl hat entschieden, dass die Rohmessdaten und der Code zur Entschlüsselung der Messserie herausgegeben werden müssen!

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Die Entscheidung des Amtsgerichts zeigt, dass es sich für Betroffene lohnt, hartnäckig zu bleiben und sich nicht mit den von der Verwaltungsbehörde gelieferten Informationen zufrieden zu geben. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt wird Ihnen in diesem Fall zu Ihrem Recht verhelfen.

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