Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerWussten Sie schon? Für einige Verkehrsverstöße wird im europäischen Ausland ein deutlich höheres Bußgeld als in Deutschland fällig. Vor allem die skandinavischen Länder sind besonders teuer! Norwegen hat im europäischen Vergleich die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren – ab 420 Euro – sowie Rotlicht- und Überholverstöße: 600 Euro. Teuer ist häufig auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: Während ein solches Vergehen in Lettland mit 15 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig, zeigt ein Kostenvergleich von Verkehrsverstößen im Ausland des ADAC.

Weit drastischere Folgen als ein hohes Bußgeld haben Fahrten unter Alkoholeinfluss etwa in Italien und Dänemark. Wer auf italienischen Straßen mit mindestens 1,5 Promille im Blut erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind! Dänemark hat eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen unter anderem in Schweden – ein Monat bei 1,0 Promille – und Spanien: drei Monate ab 1,2 Promille. Übrigens: Für Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Allerdings können seit 2010 Verkehrsverstöße, die im EU-Ausland begangen werden, in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden!

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Auch Verkehrsunfälle im Ausland sind ein großes Problem! Die Schadenregulierung mit Auslandsbezug ist kompliziert und undurchsichtig! Am besten kommen Sie auch bei Auslandsunfällen mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu Ihrem Recht. Wie Sie sich am Unfallort im Ausland richtig verhalten, erfahren Sie über unsere Unfall-Hotline, deren Nummer Sie unbedingt auch im Urlaub parat haben sollten: 0800-726 92 58


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