Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerAdvent, Advent, ein Lichtlein brennt … und neben vielen Lichtern locken die Weihnachtsmärkte zur Adventszeit vor allem mit wärmenden Getränken: Glühwein, Punsch und Feuerzangenbowle. Ohne Frage: Alkohol am Steuer ist keine gute Idee. Doch immer mehr Menschen verlassen sich nach einem Gläschen auf den Promillerechner. Was schlecht für sie enden kann. Denn auf den Promillerechner als App für das Smartphone ist kein Verlass, warnt der TÜV Rheinland. Die Angaben sind ungenau, da der Alkoholabbau im Körper von vielen Faktoren wie Geschlecht, Gewicht und Zeitraum des Konsums abhängt.
Und so unterschätzt, wer sich auf Promillerechner verlässt, oft die Wirkung von heißen alkoholhaltigen Getränken in Kombination mit reichlich Zucker - eine Mischung, die sofort ins Blut geht!

Maßgeblich bei Alkohol am Steuer ist nämlich nur der Atemalkoholgehalt, den die Polizei bei einer Kontrolle feststellt. Was viele nicht wissen: Trotz 0,5-Promille-Grenze ist schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr! Fällt der Fahrer durch unsichere Fahrweise auf oder verursacht er einen Unfall mit Alkohol am Steuer, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig! Außerdem droht wegen grober Fahrlässigkeit Ärger mit der Kaskoversicherung! Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden oder die unter 21 Jahren alt sind, schreibt der Gesetzgeber ohnehin die Null-Promille-Regelung vor.
Also trotz Freischein vom Promillerechner nach Glühwein und Co: Besser kein Alkohol am Steuer!

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ihnen wird der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt gemacht? Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Wer erklärt, wann er wieviel getrunken hat, gibt der Polizei die Möglichkeit, den Alkoholwert zu berechnen. Verweigern Sie auch Koordinationstests, denn diese dienen lediglich dazu, Ihnen Ausfallerscheinungen anzulasten! Kontaktieren Sie besser gleich einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, damit Sie Ihren Führerschein zum Weihnachtsfest nicht gefährden.


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