Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerImmer wieder höre ich von Mandanten, dass sie einen Punkt in Flensburg haben. Sie sind davon überzeugt, dass ein Punkt ja noch gar nicht so schlimm sei. Leider vergessen viele, dass ein Punkt in Flensburg nicht mehr nur einer von 18 Punkten ist, sondern seit der Reform im Mai dieses Jahres bereits ab 8 Punkten der Führerschein weg ist! Im Verhältnis dazu ist dieser eine Punkt nun also deutlich gewichtiger als früher. Experten vermuten übrigens, dass durch das neue Punktesystem in mehr Fällen als zuvor der Führerschein weg ist. Denn auch der Punkteabbau hat sich verändert: Im neuen System kann nur noch einmalig innerhalb von fünf Jahren ein einziger Punkt abgebaut werden – und dies gilt nur für diejenigen, die maximal 5 Punkte haben!

Unabhängig von der Punktereform haben sich auch die Bußgelder verändert – vor allem wurden Vergehen, für welche es zuvor einen Punkt gab, nun deutlich teurer: Die Missachtung von Umweltzonen kostet heute beispielsweise 80 Euro anstatt bislang 40 Euro, für einen Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage werden bis zu 100 Euro Bußgeld (früher 50 Euro) fällig. Aber auch Verstöße, die nach wie vor zu einem Punkteeintrag führen, wurden teurer. Bei Handynutzung am Steuer oder einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden nun 60 anstatt 40 Euro Bußgeld fällig, zusätzlich zu einem Punkt in Flensburg.

birne artikel  Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Seit der Punktereform ist es wichtiger denn je, auf Bußgeldbescheide zu reagieren! Viele Bescheide können mit anwaltlicher Strategie wirksam angefochten werden. Da ein einzelner Punkt heute so viel mehr Gewicht hat als früher, sollten Sie zusätzliche Punkte vermeiden. Lassen Sie sich unbedingt von einem spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um bei einem aktuellen Verstoß keinen Punkt in Flensburg zu bekommen … bevor der Führerschein weg ist!

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