Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerZunehmend gibt es Streit mit einigen Versicherern über die Abschleppkosten, obwohl die Beteiligten eines Verkehrsunfalls die Unfallstelle schnellstmöglich räumen müssen! Wie soll man in einer solchen Situation Preisvergleiche anstellen? So erging es auch Hannes J., dessen Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig war und eine Fahrspur blockierte. Anstatt eine Fachanwaltes für Verkehrsrecht rief Hannes J. sofort ein Abschleppunternehmen, das in seiner späteren Rechnung für die Abschleppkosten eine „Haken-Versicherung“ für 60 Euro berechnete. Die Versicherung fand, dass diese Rechnungsposition unnötig und zu teuer ist und erstattete die Abschleppkosten daher nicht! Hannes J. wandte sich sofort an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Und siehe da: Das Oberlandesgericht Celle gab Hannes J. Recht. Den Geschädigten eines Verkehrsunfalls, dessen Fahrzeug von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, trifft keine vorherige Preisvergleichspflicht bei Haftpflichtschäden. Weil die schnelle Räumung der Unfallstelle oft im Vordergrund steht, ist es dem Geschädigten in der Regel auch gar nicht möglich, verschiedene Angebote von Abschleppunternehmen einzuholen – zumal der Abschlepper in vielen Fällen von der Polizei ausgesucht und auch gleich benachrichtigt wird. Die Richter akzeptierten neben den Abschleppkosten auch die Kosten für die Haken-Versicherung, denn Hannes J. konnte in seiner Situation wohl kaum einen Konkurrenten finden, der diese nicht in Rechnung stellt.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Viele Betroffene rechnen bei klarer Sachlage nicht mit Problemen bei der Unfallabwicklung, doch die Praxis zeigt das Gegenteil. Bei jedem Unfall ist es am besten, so schnell wie möglich einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann nämlich die Regulierung der Abschleppkosten und Abwicklung mit der Versicherung schnell und rechtssicher in Ihrem Sinne übernehmen.


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