Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerBald ist es soweit: Ab dem 1. Mai 2014 gilt das neue Flensburger Punkte-System.  Künftig wird man den Führerschein dann schon bei 8 Punkten verlieren und nicht wie bislang bei 18. Dafür werden manche Verstöße nicht mehr mit Punkten bestraft, nämlich solche, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, z. B. Fahren ohne Umweltplakette oder die bislang mit gleich bis zu 5 Punkten geahndete Beleidigung. Verstöße wie das Benutzen des Handys und Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25 km/h innerorts werden aber weiterhin mit einem Punkt bestraft – das wird sich künftig also gewichtiger auf den Gesamtpunktestand auswirken. Auch der Punkteabbau verändert sich. Im neuen System kann nur noch einmalig innerhalb von fünf Jahren ein einziger Punkt abgebaut werden – und dies gilt nur für diejenigen, die maximal 5 Punkte haben!

Wirklich problematisch wird künftig die Tilgung von Punkten: Wurden Punkte bisher nach zwei Jahren gelöscht, dauert es nun zweieinhalb, bei groben Verstößen sogar 5 Jahre! Besonders schwierig sind deshalb die Übergangsfälle: Hier muss überprüft werden, ob laufende Verfahren durch eine geschickte anwaltliche Strategie verzögert oder beschleunigt werden sollten. Wer schon Punkte hat und neue Punkte vor dem 1. Mai bekommen wird, dessen Abbau der alten Punkte wird verzögert. Werden neue Punkte aber erst nach dem 1. Mai eingetragen, so wird die Löschung der alten Punkte nicht beeinflusst! Ein richtig kompliziertes Thema also, das man nur einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht überlassen sollte.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Sie sollten Ihren Punktestand im Hinblick auf die Übertragung und die neuen Fristen möglichst bald von einem Verkehrsrechtsanwalt überprüfen lassen, damit im Mai kein böses Erwachen auf Sie wartet!


Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?

Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...