Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie Geschwindigkeitsmessung kann nicht nur durch Radarkontrollen erfolgen, sondern auch durch schlichtes Nachfahren. Man traut den Polizisten offenbar ein sehr gutes Augenmaß zu. Doch gerade bei solchen Geschwindigkeitsschätzungen kommt es in der Praxis häufig zu Fehlern. Die Gerichte sind meist sehr streng und verlangen die Darlegung vieler Einzelheiten sowie die Einhaltung des so genannten gleich bleibenden Verfolgungsabstands. Hierzu müssen die Beamten auch erklären, an welchen äußeren Anzeichen sie den gleich bleibenden Abstand zum gemessenen Fahrzeug erkannt haben wollen – gerade das ist nachts sehr schwierig.

In einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht Celle ist dies den Beamten jedoch gelungen. Ein Polizist war einem Mann nachts in einer 30er-Zone 500 Meter lang gefolgt, angeblich durchgehend mit gleichem Abstand. Der Polizist war sich sicher, dass der Mann in der 30er Zone mit 72 km/h unterwegs war, und konnte sogar den Richter überzeugen. Der Abstand der beiden Fahrzeuge betrug nur 30 Meter und das Auto war ständig im Lichtkegel des folgenden Polizeifahrzeugs. Bei dem geringen Abstand sind weitere Beweise wie Orientierungspunkte nicht unbedingt nötig. Damit stellte sich der Richter – und das ist sehr ungewöhnlich – sogar gegen die Staatsanwaltschaft, die nämlich der Meinung war, dass bei einer Messung zur Nachtzeit besondere Feststellungen zu den Licht- und Beleuchtungsverhältnissen sowie zu Orientierungspunkten nötig sind, um die Geschwindigkeit zuverlässig zu messen.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Reagieren Sie immer auf Bußgeldbescheide aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen und lassen Sie die Messmethoden von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen, denn oft bestehen sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten.


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