Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie elfjährige Sarah wollte bei Dunkelheit die Straße überqueren, um zu ihren gleichaltrigen Freunden auf der anderen Straßenseite zu laufen. Dafür musste sie zwischen den am Straßenrand parkenden Autos hindurchgehen. Sarah bemerkte zwar, dass sich ein Auto näherte, sie ging aber davon aus, dass sie schnell genug auf der anderen Seite wäre. Die Autofahrerin konnte das Mädchen jedoch nicht sehen. Sie fuhr weniger als 30 km/h, da sie auf die Kinder auf der anderen Straßenseite gesehen hatte und auf diese Kinder achtete. Sarah wurde von dem Fahrzeug erfasst und verletzt.

Die Klage gegen die Autofahrerin blieb allerdings ohne Erfolg. Die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg erklärten, dass die Fahrerin nicht mit dem Auftauchen des Mädchens auf der Straße rechnen musste –  zudem ihre Geschwindigkeit angemessen war. Auch die allgemeine Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs kann hier nicht zu Lasten der Fahrerin gehen. Ein Kind in diesem Alter hat grundsätzlich die Fähigkeit zu erkennen, was es tut. Sarah hatte ja auch das Auto gesehen. Trotzdem ist sie auf die Straße gerannt, obwohl gleichaltrige Kinder sie daran hindern wollte und ihr zuriefen zu warten. Das Mädchen konnte also erkennen, dass es unvernünftig handelt. Auch war ihr bewusst, dass sie besonders vorsichtig sein muss, wenn sie zwischen geparkten Autos hindurch eine Straße überqueren will.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Läuft ein Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Autos auf die Straße, obwohl es sich nähernde Autos sieht, begeht das Kind einen schweren Verkehrsverstoß – so das Urteil der Richter. Dieser Verstoß wird als so massiv eingestuft, dass das Kind entgegen dem sonstigen Schutz von Kindern im Straßenverkehr alleine haftet.


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