Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDer 81 Jahre alte Gustav D. hat sich vor kurzem einen kleineren Wagen gekauft, der leichter zu handeln ist. Bisher fuhr er völlig unfallfrei und hat sich auch sonst keine Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr zu Schulden kommen lassen. Hinzu kommt, dass er sich sowohl augenärztlich als auch vom Hausarzt regelmäßig untersuchen lässt und für sein Alter topfit ist. Denn für Gustav D. ist seine Mobilität sehr wichtig: Er erledigt Einkäufe und Arztbesuche selbst und ist nicht auf fremde Hilfe angewiesen. Nun gab ein missgünstiger Nachbar der Polizei den Hinweis, dass Gustav D. angeblich nicht mehr dem Verkehr folgen kann. Gustav D. bangt um seinen Führerschein und weiß nicht, wie er sich verhalten soll.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen Hinweisen auf eine mögliche Nichteignung immer nachgehen. Die Behörde muss sich aber selbst ein Bild von der Situation machen, ob der Gefahrenverdacht wirklich berechtigt ist. Häufig kommt es dann zu einer amtsärztlichen Gesundheitsüberprüfung, bei der die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Führerscheininhabers überprüft wird – teilweise wird eine Fahrprobe angeordnet. Das Tückische hierbei: Solche Tests sind auch für fitte Senioren schwierig zu bestehen, denn die Aufregung ist besonders groß in Anbetracht des drohenden endgültigen Verlusts des Führerscheins und damit der Selbstständigkeit.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Allein wegen hohem Alter ergeben sich keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung, bestätigte kürzlich auch das Saarländische Verwaltungsgericht. Sollten Sie zu einer Begutachtung aufgefordert werden, lassen Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht begleiten. Er steht Ihnen bei, sorgt für Gerechtigkeit und nimmt Ihnen die Angst vor der Prüfung.


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