Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerSeit dem 1. April 2013 gilt der neue Bußgeldkatalog mit deutlich höheren Strafen für Verkehrssünden. Während sich die Kommunen die Hände reiben, da sie ihre klammen Kassen nun wieder besser füllen können, müssen Auto-, Motorrad- und Radfahrer zukünftig mit verstärkten Kontrollen rechnen. Wer als Radler eine Einbahnstraße in falscher Richtung befährt, zahlt nun 35 Euro statt der bisherigen 15 Euro. Beim Parken ohne gültigen Parkschein werden nun 10 Euro fällig statt bisher 5 Euro und bei Überschreiten der Parkdauer um 30 bis 60 Minuten 15 Euro anstatt 10 Euro. Eine Strafe bis 35 Euro ist allerdings „nur“ eine Verwarnung, die meist direkt – mit einem Überweisungsträger – ausgehändigt wird oder per Post kommt. Mit der pünktlichen Zahlung dieses Verwarnungsgelds ist die Sache erledigt.

Wird das Verwarnungsgeld jedoch nicht oder zu spät bezahlt, wird gegen den Verkehrssünder ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen! Auch teurer wird es außerdem für diejenigen, die bei Gefahrenzeichen, z.B. „Rutschgefahr“ oder „gefährliche Kreuzung“, nicht gleich vom Gas gehen: Mit satten 100 Euro Strafe ist zu rechnen! Zudem hat sich das Bußgeld fürs Telefonieren am Steuer und das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette verdoppelt: 80 Euro Strafe kostet das Vergehen seit April. Das Gefährliche an diesen neuen Bußgeldern: Ab 70 Euro drohen Punkte in Flensburg! Der Führerschein ist damit in ernster Gefahr!

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wenn Sie Fragen zum neuen Bußgeldkatalog oder zu Bußgeldverfahren haben, wenden Sie sich am besten an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Gerade hohe Bußgeldbescheide sollten Sie anwaltlich überprüfen lassen. Und bedenken Sie, dass Sie nur eine sehr kurze Einspruchsfrist von 2 Wochen haben!


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