Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie Autofahrer-Karriere beginnt für die meisten Menschen mit dem 18. Lebensjahr. Dann erhalten sie die Fahrerlaubnis, der Fahrerlaubnisinhaber den Führerschein: eine kleine Karte im Scheckkartenformat, mit dem man sich bei Kontrollen ausweist.

Bei dieser ersten Erteilung der Fahrerlaubnis spielt anwaltliche Hilfe nicht so oft eine Rolle. Vielleicht mag es einmal Streit mit dem Fahrprüfer darüber geben, ob er Prüflinge zu Recht oder zu Unrecht hat durchfallen lassen.
 
Bereits in den ersten 2 Jahren nach der Erteilung der Fahrerlaubnis wird anwaltliche Hilfe notwendig, sobald der junge Autofahrer Ordnungswidrigkeiten begeht. Sofern diese in der Probezeit begangen werden und Delikte der Kategorie A beziehungsweise zwei der Kategorie B vorliegen, geht es darum, dass ein Nachschulungskurs (Aufbauseminar) absolviert werden muss. Die Kosten des Aufbauseminars sind nicht unerheblich. Delikte nach der Kategorie A umfassen alle Straßenverkehrsstrafsachen und die meisten Ordnungswidrigkeiten: Hier geht es um Bußgelder von mehr als 40 Euro, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Fehler beim Überholen. Selbstverständlich gehören hierzu auch Trunkenheitsdelikte mit mehr als 0,5 Promille.
 
Die Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in jedem Fall sinnvoll, denn Ziel der Verteidigung sollte die Reduzierung des Bußgeldes unterhalb der Punktegrenze sein. In Strafverfahren kann durch die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage eine Probezeitverlängerung oder Nachschulung vermieden werden.
 
Mein Geschenktipp für Fahranfänger: Schenken Sie Fahranfängern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Oft werden Rechtsmittel gegen Bußgelder oder Verkehrsstrafsachen aus Kostengründen nicht eingelegt. Ärgerlich, denn die Erfolgsaussichten sind größer als man denkt.


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